Unfälle
Der Trampilot hat die oberste Pflicht, dass seine Fahrgäste heil ans Ziel kommen. Auf keinen Fall darf im Tram ein Unfall passieren wegen abruptem Bremsen oder ähnlichem. Die Tramschiene ist wie eine eigene, abgesperrte Autobahn. Das Tram hat in Zürich immer Vortritt, selbstverständlich auch bei einem Fussgängerstreifen. Das Tram hat immer vor dem Fussgänger Vortritt. Das ist im Strassenverkehrsrecht verankert. Dass man dem Tram Vortritt gewähren muss, wird schon im Kindergarten gelehrt. In den letzten 20 Jahren ist noch nie ein Trampilot wegen einem externen, also äusserem, Unfall bestraft worden. Doch bei einem Unfall im Innern des Trams wird der Trampilot hart bestraft und muss mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung und weiteren Strafmassnahmen rechnen.

Ein Tram verleiht Flügel
Auch ein Hundehalter und sein Hund muss sich an die Strassenverkehrsgesetze halten! Immer öfter lässt ein Hundeherrchen seinen Vierbeiner vorab über einen Fussgängerstreifen laufen ohne das heranfahrende Tram zu beachten. Da das Tram immer Vortritt hat, kommt es leider immer öfter zu Unfällen mit Hunden, nicht selten auch mit tödlichem Ausgang. In solchen Fälle muss der Hundehalter die Säuberung des Fahrzeuges bezahlen und muss für weitere Unkosten aufkommen. Selbstverständlich werden solche Fälle immer der Polizei sowie dem Veterinäramt gemeldet. Meistens wird ein lebenslanges Tiehalterverbot wegen Grobfahrlässigkeit ausgesprochen.
Unfälle wegen Ablenkung
Mittlerweile benutzen fast alle Menschen ein Smartphone, oft auch mit Ohrstöpseln oder Kopfhörern. Die Fussgänger achten nicht mehr auf den Verkehr und laufen blindlings über die Strasse. Sie denken, auf einem Fussgängerstreifen hätten Sie immer Vortritt. Doch weit gefehlt, das Tram hat immer Vortritt – selbst bei einem Fussgängerstreifen. So kommt es in Zürich leider immer wieder zu Personenunfällen mit einem Tram.


Unfälle wegen Unachtsamkeit
Sehr viele alte Personen bringen sich durch Unachtsamkeit selber in Gefahr. Im Alter ist das Seh- und Hörvermögen stark eingeschränkt und die Senioren sind auch nicht mehr gut auf den Beinen. In der linksgrünen Stadt Zürich meinen sie, laufen zu können wie sie möchten. Doch auch hier gibt es Strassenverkehrsgesetze. Gesetz Nr.1 lautet, dass das Tram immer Vortritt hat. Gehbehinderte Personen sollten sich nur in Begleitung ausserhalb ihres Heims bewegen. Wir wollen solche Pressemitteilungen nicht mehr lesen müssen: Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und unter dem Tram verschwand.
Unfälle mit Personen
Gerade Touristen nehmen unsere Schweizer Gesetze, Verordnungen und Regeln nicht so streng. Sie denken, dass sie sich hier genau gleich wie in ihrer Heimat verhalten können. Doch dem ist nicht so. In der Stadt Zürich hat das Tram immer Vortritt. Da kann es schon mal vorkommen, dass man von einem Trampilot leicht angerempelt wird, wenn man nicht sofort Platz macht. Immerhin muss der strenge Fahrplan eingehalten werden und die Trampassagiere dulden keine Verspätung. Nur gut, dass unsere Trampiloten meistens nur Deutsch sprechen, denn oftmals hört man da von denen ein unverständliches Fluchen.


Unfälle mit Betrunkenen
Betrunkene Personen können ein heranfahrendes Tram nur schlecht sehen und einschätzen. Zudem laufen Betrunkene langsam und schwankend. Gerade am Wochenende häufen sich die Personenunfälle mit alkoholisierten Menschen. Das Positive ist, dass Betrunkene bei einem Unfall weniger Schmerz verspüren und sich meistens humpelnd von der Unfallstelle davonmachen. Oftmals wissen diese nämlich, dass wir Personenunfälle mit Betrunkenen der Polizei melden und einen Blutalkoholtest in einem Spital veranlassen. Gerade Trampiloten wissen, dass dies die sofortige Kündigung nach sich ziehen würde.
Unfälle mit Behinderten
Gerade behinderte Personen sollten wissen, dass man durch einen Tramunfall noch schwerer behindert werden kann. Warum überqueren dann trotzdem immer wieder Schwerstbehinderte das Tramgleis ohne darauf zu achten, ob ein vortrittsberechtigtes Tram kommt? Wer den Fussgängerstreifen mit einem Rollstuhl nicht schnell genug überqueren kann, soll sich ein Rollstuhltaxi rufen. Die Behinderten haben zu Recht überall Vortritt in der Stadt Zürich – nur an einem Ort nicht: Auf dem Fussgängerstreifen wenn ein Tram heranfährt!
